Temporäre Radfahrstreifen für die Corona-Krise und danach
In vielen Städten enstehen quasi über Nacht Fahrradwege, wo vorher noch Autos über den Asphalt bretterten und die Straßen verstopften. Wollt ihr das auch bei euch? In der folgenden Anleitung findet ihr die notwendigen Schritte, um auch einen Antrag für einen sogenannten Pop-Up Radfahrstreifen einzureichen und so für die Sicherheit von Radfahrenden zu sorgen.
von Kyra Hertel (VCD)
Materialliste
- Zettel und Stift
- gute Argumente
Schritt für Schritt
Was normalerweise einen harten und langwierigen Kampf bedeutet, geschieht nun zunehmend innerhalb weniger Tage. Berlin, New York und Bogotà – viele Städte machen es vor: Quasi über Nacht entstehen Fahrradwege, wo vorher noch Autos über den Asphalt bretterten und die Straßen verstopften. Durch mehr Radfahrende und den einzuhaltenden Mindestabstand zwischen den Nutzer*innen in Zeiten von Corona wird mehr Platz benötigt, was zwangsläufig die Verkehrsinfrastruktur verändern sollte.
Wollt ihr das auch bei euch? Startet eine Initiative und macht die Verwaltung auf eure Belange aufmerksam! In der folgenden Anleitung findet ihr die notwendigen Schritte, um einen Antrag für einen sogenannten Pop-up Radfahrstreifen einzureichen und so für die Sicherheit von Radfahrenden zu sorgen.
1 – Initiative starten: Wo ein Wille ist, ist auch ein (Rad-)Weg!
In der aktuellen Lage öffnet sich neben allen Problemen auch mehr Raum für Improvisation und Experimente, auch wenn diese in gewissem Umfang mit der Straßenverordnung schon vorher möglich waren. Sich dessen bewusst zu werden, gibt uns ganz neue Möglichkeiten, aktiv zu werden. Herrscht bei euch vor Ort schon eine langwierige Diskussion über Radverkehrsanlagen, die nicht vorankommt? Oder seht ihr täglich, dass der erforderliche Mindestüberholabstand von 1,50m wegen mangelnder Infrastruktur für Radfahrende nicht eingehalten werden kann? Schließt euch zusammen und lasst die zuständigen Behörden davon wissen. Es gibt in Deutschland schon gute Beispiele, an denen ihr euch orientieren könnt, und die Mut machen. Sie zeigen: Wo ein Wille ist, ist auch ein (Rad-)Weg! So war der Kottbusser Damm in Berlin für Radfahrende lange beinahe unpassierbar. Jetzt sorgen temporäre Radfahrstreifen dafür, dass sich Radfahrende sicher fortbewegen können. Laut dem Berliner Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist das Einrichten von “ ‚temporären Radverkehrsanlagen‘ einfacher zu treffen als bei auf Dauer angelegten Regelungen“. Also, jetzt ist der Moment!
2 – Allianzen schmieden: Gemeinsam ist man stärker!
In der Verkehrswelt ist das Thema in aller Munde und viele packen die Gelegenheit am Schopf. In vielen Städten tut sich derzeit etwas. Falls ihr auch die Initiative ergreifen wollt, hört euch doch mal bei euch in der Kommune um. Vielleicht gibt es schon eine Gruppe, die sich der Thematik angenommen hat. Es gilt: Lieber gemeinsam auftreten und Kräfte bündeln, als zerstreut agieren. Das erhöht eure Schlagkraft und verleiht eurer Forderung mehr Nachdruck. Im Bündnis erreicht man oft mehr! Vielleicht gibt es bei euch in der Gegend andere Umwelt- oder Verkehrsinitiativen, die euch mit Fachkraft, Expertise und mit ihren Netzwerken unterstützen können.
3 – Straßenzug auswählen
Wo ihr eure Pop-up Bike-Lanes (temporäre Radfahrstreifen) gerne einrichten lassen möchtet, bleibt natürlich euch überlassen. Als kleine Orientierung könnt euch dabei aber folgende Dinge überlegen: Vielleicht gibt es eine besonders gefährliche oder enge Stelle, an der sich der derzeitig erforderliche Mindestüberholabstand für Radfahrende nicht einhalten lässt? Gibt es einen Straßenabschnitt auf dem jetzt besonders wenige Autos unterwegs sind und der Platz von Radfahrenden genutzt werden könnte? Tatsache ist, dass die Behörden noch wenig Erfahrung damit haben, temporäre Radverkehrswege einzurichten. Daher gibt es nur wenige Vorgaben, was den Ort betrifft, an dem eine solche entstehen kann. Es bietet sich aber an, zu recherchieren, ob es Straßenzüge gibt, bei denen schon länger die Einrichtung einer Radverkehrsanlage in der Diskussion stand. Zudem muss der Straßenzug zu eurer Argumentation im Rahmen der Corona-Krise passen. Das heißt, wählt eine Straße aus, bei der euch auffällt, dass vermehrt Radfahrende unterwegs sind und das Autoaufkommen gesunken ist.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, welches die deutschlandweit ersten Pop-Up Bike-Lanes errichten ließ, stützte sich dazu mit seinen Maßnahmen auf die StVO. Auch wurden für Berlin Regelpläne zur temporären Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen erstellt, die eine Orientierung geben können. Dazu mehr weiter unten.
4 – Gute Gründe sammeln
Auf jeden Fall muss euer Anliegen gut begründet werden. Ein wichtiger Grund ist immer eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, die hier mit einem erhöhten Radverkehrsaufkommen einher geht. Passt eure Argumentation an die bei euch vor Ort gegebenen Umstände an und lasst die Behörden wissen, warum ihr genau diese Straße für euren temporären Radverkehrsweg gewählt habt. Es ist aber auch wichtig zu bedenken, dass das Fahrrad in diesen Zeiten das geeignetste Verkehrsmittel ist, um den Alltag zu bewältigen. Die Minuten an der frischen Luft tun der Seele gut und die Bewegung fördert die Gesundheit. Jede*r Radfahrer*in entlastet außerdem den ÖPNV und trägt dazu bei, den sicheren Transport auch für diejenigen zu gewährleisten, die auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind. Hierfür braucht es aber Sicherheit auf den Straßen! Deshalb kann eine gute Infrastruktur für den Radverkehr Verkehrsunfälle verhindern und Raum für sichere Mobilität an der frischen Luft schaffen. Ein weiteres Argument ist, dass es gerade jetzt eine Absenkung der Luftschadstoffe braucht, um gesundheitliche Anfälligkeiten zu vermeiden. Geht bei eurer Argumentation besonders auf lokale Gegebenheiten ein, die eure Forderungen unterstützen. Das erhöht die Chancen, dass eure Ideen Anklang finden.
5 – Antrag stellen: Setzt auf den politischen Willen!
Aufgrund ihrer noch recht frischen Erscheinung gibt es keinen Königsweg zur sogenannten Pop-up Bike-Lane. Zudem sind die Zuständigkeiten in den einzelnen Ländern und Kommunen unterschiedlich geregelt. Beachtet also diese Gegebenheiten individuell bei euch vor Ort.
Für den Antrag selbst reicht ein formloses Schreiben an den zuständige*n Stadtrat*rätin oder den*die Dezernent*innen. Versucht es an verschiedenen Anlaufstellen: auch der*die Bürgermeister*in oder die Kommunalvertretung mit dem Ausschuss für Eingaben, Beschwerden etc. können euch vielleicht weiterhelfen. Fragt zur Not einfach mal nach.
Der Antrag selbst kann mit einem einfachen „Sehr geehrte Herr/ Frau x/y, wir bitten Sie, sich dafür einzusetzen, dass… “ beginnen. Dann nennt ihr den Straßenzug, auf dem ihr einen temporären Radweg einrichten lassen wollt, beschreibt die dortigen Verhältnisse, legt einen Plan (Bsp: siehe Regelpläne Berlin weiter unten) bei und begründet eure Forderung mit euren Argumenten. Vielleicht habt ihr schon Fotos von einer besonders prekären Situation von vielen Radfahrenden auf eurer Strecke? Sehr hilfreich ist auch eine kleine stichpunktartige Verkehrszählung von den Verkehrsteilnehmenden. Legt diese eurem Antrag bei, um die Dringlichkeit eures Anliegens zu veranschaulichen.
Obwohl in dieser Zeit mehr denn je zuvor sichtbar wird, wie mangelhaft Radwege derzeit ausgebaut sind, kann es sein, dass euer Antrag abgelehnt wird. Falls das so eintreten sollte, wendet euch einfach an eure kommunalpolitischen Vertreter*innen. Sie können offiziell Entscheidungen hinterfragen und Anträge stellen, um die Umsetzung doch noch zu ermöglichen. Auch öffentlichkeitswirksame Aktionen wie eine Unterschriftensammlung oder eine Demonstration an dem entsprechenden Standort erhöhen den Druck auf Politik und Verwaltung.
6 – Gibt es bei einer Bewilligung Möglichkeiten, dauerhaft eine Pop-up Bike-Lane einzurichten?
Habt ihr einen temporären Radfahrstreifen erwirkt? Dann habt ihr schon ganz schön was geschafft! Dennoch bleibt die Frage, inwiefern diese Maßnahmen langfristig auch für die Zeiten nach der Krise wirken können. Das ist eine große Herausforderung und benötigt den Willen der örtlichen Verwaltung. Die Maßnahmen rund um die Errichtung von Pop-up Bike-Lanes sind und bleiben vielerorts wahrscheinlich Modellversuche. Denn sie sind im Rahmen der Pandemie entstanden und dienen dazu, dass Radfahrende sicher von A nach B kommen und dies im doppelten Sinne: Um Unfälle durch erhöhtes Radverkehrsaufkommen an bisher zu engen Bereichen zu vermeiden und die Ansteckungsgefahr durch die Einhaltung des Mindestabstandes zu verringern. Dennoch öffnen sie genau auf diese Art und Weise Wege, die als erster Impuls der Akzeptanz und Legitimation für eine gerechtere Verteilung der Flächen des öffentlichen Raumes dienen können. Entscheidend ist, dass die Menschen vor Ort diese neue Flächenverteilung erleben können. Auch der Verwaltung können die Augen geöffnet werden, dass solche Maßnahmen in der Praxis Bestand haben können. Denn auch für eine Zeit nach Corona besteht die Notwendigkeit, die Qualität und Quantität von Radverkehrsanlagen sicherzustellen. Wenn ihr sogar noch einen Schritt weitergehen möchtet, um Radfahrer*innen zu danken, könnt ihr eine Pop Up FahrradDANKstelle aufstellen.
Rechtliche Fragen
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg stützt die Errichtung seiner temporären Radverkehrsanlagen auf §45 Abs. 9 Satz 1 der StVO. Dieser besagt, dass Radverkehrsanlagen dann eingerichtet werden können, wenn es zur Abwehr einer Gefahrenlage beiträgt.
Laut einem Artikel der Website zukunft-mobilitaet.de (https://www.zukunft-mobilitaet.net/171346/analyse/corona-temporaere-radwege-stvo-langfristig-rechtliche-situation/) ist von einer zwingenden Erforderlichkeit in Folge besonderer Umstände bei der Einrichtung von Radverkehrsanlagen die Rede. Diese könne durch den erforderlichen Mindestabstand von 1,50m, wie in der Pandemieeindämmungsverordnung festgeschrieben, gegeben sein. Inwiefern diese auch nach Corona gegeben sein wird, ist nicht geklärt.
Beachte bitte, dass wir hier keine Rechtsberatung anbieten. Unsere Hinweise sollen lediglich Orientierung geben. Du solltest bei speziellen, individuellen Fragen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin konsultieren.
Tipps & Tricks
- Tipp 1:
- Wollt ihr mit einer eigenen Aktion auf die Thematik aufmerksam machen?
Denkt daran, rechtzeitig eine Versammlung unter freiem Himmel bei den bei euch vor Ort zuständigen Behörden anzumelden. Sorgt außerdem für eine angemessene und sichere Absperrung zu den angrenzenden Fahrbahnen, um die Sicherheit für alle zu gewährleisten. Manchmal lohnt sich hier auch eine Zusammenarbeit mit den Behörden :) - Tipp 2:
- Fotos und Umfragen
Vergesst nicht, Fotos zu machen! Damit könnt ihr hinterher nicht nur über Social Media von der Veranstaltung erzählen, sondern das Fotomaterial auch langfristig für eure Kommunikation nutzen.
Wenn ihr Nutzer*innen interviewt, die sich Pop-up Bike-Lanes wünschen, habt ihr gute Argumente gesammelt, die ihr in der Kommunikation einsetzen könnt.
Links und Quellen
Handbuch zur Einrichtung von temporären Radfahrstreifen:
https://mobycon.eu/wp-content/uploads/2020/04/6796_Kreuzberg_Handbuch-V4.pdf
Rechtliche Umsetzung der "Pop-Up Bike Lanes"
https://verfassungsblog.de/ein-virus-macht-verkehrspolitik/